Rundfunk

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Der Rundfunk stellte für die Nationalsozialisten eines ihrer wichtigsten Propagandainstrumente dar. Neben der Übertragung von politisierten/ideologisierten Wortbeiträgen spielte die Musik sowohl hinsichtlich der Hörerbindung als auch als Mittel zur Ablenkung und Zerstreuung eine tragende Rolle in der Programmgestaltung.

Nach der Machtergreifung begann 1933/34 die Gleichschaltung des Rundfunks: Die regionalen Sendeanstalten wurden aufgelöst und ihre Anteile an der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) an das neu gegründete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (unter der Leitung von Joseph Goebbels) abgetreten, dem von nun an die zentrale Entscheidungsgewalt über die umgegliederten „Reichssender“ oblag. Ebenso folgten massive Umbesetzungen und Entlassungen in den Rundfunkabteilungen und der RRG. Diese betrafen v. a. das Führungspersonal, aber auch parteiferne und jüdische Mitarbeiter auf allen Ebenen. Voraussetzung für die Berufsausübung im Rundfunk wurde eine Mitgliedschaft in der Reichsrundfunkkammer (Unterabteilung der Reichskulturkammer (RKK)). Diese wurde 1939 allerdings wieder aufgelöst und ihre Mitglieder den anderen Kammern der RKK zugeordnet.

1939 wurde der Rundfunk in „Großdeutscher Rundfunk“ umbenannt, 1940 folgte die Vereinheitlichung des Programms. Ab 1943 und mit fortschreitendem Kriegsverlauf wurde der Rundfunk zunehmend in seiner Sendefähigkeit eingeschränkt. Mit Kriegsende stellte der Alliierte Kontrollrat die RRG unter seine Aufsicht.


Verwendete Literatur:

Diller, Ansgar: Rundfunkpolitik im Dritten Reich, München 1980 (= Rundfunk in Deutschland, Bd. 2)

Dussel, Konrad: Deutsche Rundfunkgeschichte, Konstanz 32010 [1999]

Koch, Hans-Jörg: Das Wunschkonzert im NS-Rundfunk, Köln 2003 (= Medien in Geschichte und Gegenwart, Bd. 20)